Schutz

Bis auf Artemia kommen alle einheimischen Großbranchiopoden in Habitaten vor, die nur eine gewisse Zeit im Jahr Wasser führen und deshalb als „temporär“ (auch:„astatisch“ oder „ephemer“) bezeichnet werden. Tatsächlich stellen - wie unter den Artenportraits ausgeführt – die einzelnen Arten aber unterschiedliche Ansprüche an ihre temporären Lebensräume. Wenn wir das Vorkommen von Großbranchiopoden in Deutschland erhalten wollen, dann müssen wir die jeweiligen Lebensräume schützen. Wie kann das geschehen? Aus unserer Sicht so:

(1) Schützen Sie die Vorkommen, indem Sie den zuständigen Behörden und uns Funde von Großbranchiopoden mitteilen! Nur so können Maßnahmen eingeleitet werden, die die Habitate der Tiere sichern.

(2) Melden Sie den Behörden und uns, wenn diese Lebensräume und damit die Vorkommen durch Schutt- oder Müllverkippungen, Baumaßnahmen oder andere Eingriffe bedroht sind.

(3) Zwischen zwei aufeinander folgenden Beobachtungen der Tiere am selben Fundort können mehrere - bisweilen viele - Jahre liegen: Die Dauereier (Zysten) der meisten einheimischen Arten behalten wahrscheinlich für mindestens 10 Jahre ihre Schlupffähigkeit. Somit ist das Ausbleiben von Funden über wenige Jahre kein Beweis für das Erlöschen des Vorkommens. Wichtig ist der Erhalt des Lebensraums! Insbesondere solche Vorkommen sollten genauer beobachtet werden.

(4) Das Auftreten von Prädatoren (insbesondere Wasservögel und Wildschweine) sorgt mit großer Wahrscheinlichkeit für die (natürliche) Verbreitung der Urzeitkrebse und stellt somit keine Gefahr für die Vorkommen dar.

(5) Bitte setzen Sie keine Tiere aus Aquarien- oder anderen Zuchten in die freie Natur. Sie könnten die lokal typischen Vorkommen verdrängen und mittel- oder langfristig deren Existenz bedrohen. Bitte auch nicht eigenmächtig einheimische Tiere um- oder ansiedeln.

(6) Grundsätzlich sind alle wildlebenden Tiere und Pflanzen geschützt. Nur ein vernünftiger Grund erlaubt eine Beeinträchtigung ihres Lebens. Zur genauen Bestimmung der verschiedenen Arten (insbesondere der Anostraken und Diplostraken) scheint das Fangen und Sammeln einiger Belegexemplare (Alkoholpräparate) manchmal angezeigt und vernünftig. Hilfreich sind auch hochauflösende Fotos, die die Kameras moderner Smartphone liefern. Dann aber sollten die Bilder auch scharf sein.

Belegexemplare (ca. 3-5 Individuen pro Geschlecht sind ausreichend) bitte an das Museum für Naturkunde in Magdeburg, Dr. Hans Pellmann [Hans.Pellmann (at) museen.magdeburg.de] oder einen der Ansprechpartner (s. dort) verschickt werden. Dorthin senden Sie bitte auch die Fotos.

Unter den deutschen Großbranchiopoden sind einige Arten nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders oder streng geschützt. Zum Fangen und Sammeln wird benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde. Diese Arten sind:

Feenkrebse - Anostraca

Branchipus schaefferi (Sommer-Feenkrebs),
Tanymastix stagnalis (Eichener Feenkrebs),
Chirocephalus diaphanus (Durchsichtiges Handköpfchen),

und bei den Zweischalern - Diplostraca (früher Muschelschaler - Conchostraca)

Lynceus brachyurus (Dickbauchkrebs),
Leptestheria dahalacensis (Kleine Estherie).

Weitere Informationen über den gesetzlichen Schutz finden Sie auf den entsprechenden Seiten des Bundesamtes für Naturschutz (BfN): www.wisia.de 

Rote Liste Deutschland

Im Jahr 2016 ist wurde die letzte und damit noch gültige Rote Liste der gefährdeten Blattfußkrebse Deutschlands veröffentlicht (Simon, 2016). Dort wurden alle Großbranchiopodenarten als bedroht eingestuft, wobei die Einstufungen von "ausgestorben/verschollen", über "vom Aussterben bedroht" bis hin zu "stark gefährdet" reichen. 

Built with ‌

Landing Page Builder